AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Golfclubmitgliedschaften

1. Allgemeines

Die Mirka Zapel Golfagentur, vertreten durch ihre Geschäftsführerin Miroslava Zapel (nachstehend «Golfagentur» genannt), vermittelt über ihre Internetseiten www.burning-balls.de Golf-Fernmitgliedschaften in Golfclubs, die Mitglied im Deutschen Golfverband e.V. (DGV) sind.
Die Golfagentur übernimmt für ihre Kunden die Auswahl eines geeigneten Partner-Golfclubs sowie die Anmeldung.
Die Leistungen der Golfagentur sind Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die für alle Verträge mit der Golfagentur über die Vermittlung und Betreuung von Golf-Fernmitgliedschaften gelten.

2. Informationen zur Golf-Fernmitgliedschaft

Eine Golf-Fernmitgliedschaft ist eine Mitgliedschaft in einem Golfclub, der mindestens 150 Kilometer vom Wohnsitz des Mitgliedes entfernt liegt. Die Golf-Fernmitgliedschaft begründet in der Regel ein Spielrecht auf dem Platz des Partner-Golfclubs nur gegen Greenfee. Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung an einen Partner-Golfclub, der Spielrecht ohne Greenfee gewährt.

Die Golf-Fernmitgliedschaft enthält folgende Leistungen des Golfclubs:
  •     Aufnahme des Golfers als offizielles Fernmitglied in den Golfclub gemäß den Regelungen des Golfclubs
  •     Beantragung des Golfclub-Ausweises (inklusive aller entstehenden Gebühren) für das vermittelte Fernmitglied
  •     Versand eines Vorgabenstammblattes sowie des Golfclub-Ausweises an das Fernmitglied
  •     Handicapverwaltung des Fernmitgliedes
3. Angebot, Vertragsabschluss

Die Angebote der Golfagentur im Internet (www.burning-balls.de) sind unverbindlich und dienen der Werbung und Information. Nach Übersendung des vom Kunden ausgefüllten Vermittlungsantrags (per Internet, E-Mail, Brief oder Fax) unterbreitet die Golfagentur dem Kunden ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zur Vermittlung einer Golf-Fernmitgliedschaft in einem Partner-Golfclub der Golfagentur. Ein Anspruch des Kunden auf Vermittlung in einen bestimmten Partnerclub ("Wunschclub") besteht nicht. Ein Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot der Golfagentur durch schriftliche Erklärung (auch per E-Mail) oder  durch Bezahlung der dem Angebot beigefügten Rechnung angenommen hat. Die Annahmefrist entspricht der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist.

4. Leistungen der Golfagentur

Mit Vertragsabschluss beauftragt und bevollmächtigt der Kunde die Golfagentur die gewünschte Mitgliedschaft im Namen und auf Rechnung des/der Kunden als Golf-Fernmitgliedschaft zu beantragen und abzuschließen. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist die Golfagentur befreit.

Die Golfagentur nimmt im Namen und auf Rechnung des/der Kunden alle rechtlichen und tatsächlichen Handlungen im Zusammenhang mit der Eingehung (Aufnahmeantrag), Durchführung (Korrespondenzen, Abwicklung von Zahlungen), Verlängerung und Beendigung (Kündigung) der Mitgliedschaft vor.
Die Anmeldung des/der Kunden in einem Partner-Golfclub erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der von der Golfagentur bei Angebotsabgabe gestellten Rechnung.

Die Golfagentur vereinnahmt den fälligen Golfclub-Mitgliedsbeitrag für den jeweiligen Partner-Golfclub von dem/den Kunden und leitet diesen ohne Abzüge an den Partner-Golfclub weiter. Gläubiger des Golfclubbeitrages ist der Partner-Golfclub.  Die Golfagentur fungiert als Vermittler der Golfclubmitgliedschaft und übernimmt mithin keine Haftung für die vom Partner-Golfclub zu erbringenden Leistungen. Die Anmeldung bei dem Partner-Golfclub erfolgt binnen vierzehn Tagen nach vollständigem Zahlungseingang.

5. Preise

Die auf unseren Internetseiten angegebenen Preise für die Golf-Fernmitgliedschaften gelten jeweils pro Person und Kalenderjahr und beinhalten den Golfclub-Beitrag sowie die Vermittlungs- und Betreuungsgebühr der Golfagentur und die hierauf entfallende gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%. Diese Gebühren fallen bei Fortführung des Vertragsverhältnisses jährlich in jeweils gleicher Höhe an. Hiervon ausgenommen sind als reduziert gekennzeichnete Einstiegskonditionen im ersten Jahr des Vertragsverhältnisses. Die Golfagentur teilt dem Kunden neben den reduzierten Einstiegspreisen auch die regulären Konditionen mit, zu denen sich das Vertragsverhältnis ab dem zweiten Kalenderjahr jährlich verlängert.

Die Vermittlungs- und Betreuungsgebühr kann im Falle einer Steigerung der allgemeinen Personal-, Raum-, Energie- und Telekommunikationskosten in entsprechendem Umfang erhöht werden. Die Gebührenerhöhung kann nur mit schriftlicher Voran-kündigung von mindestens 4 Wochen zum Beginn eines Kalenderjahrs erfolgen und bezieht sich immer auf die Verlängerungskonditionen ab dem zweiten Kalenderjahr des Vertragsverhältnisses. Dem Kunden steht bei Gebührenerhöhungen von mehr als 10 % ein Sonderkündigungsrecht zu, das innerhalb von 2 Wochen nach Ankündigung der Gebührenerhöhung schriftlich gegenüber der Golfagentur erklärt werden muss. Andernfalls gilt die Gebührenerhöhung als vom Kunden anerkannt.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung

Das Vertragsverhältnis mit Golfagentur und die Golf-Fernmitgliedschaft gelten jeweils für ein Kalenderjahr und verlängern sich automatisch um ein Kalenderjahr, sofern keine der Parteien schriftlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende kündigt (Stichtag ist der 30.09. eines jeden Jahres, maßgeblich ist stets das Datum des Eingangs der Kündigung bei der Golfagentur).

Kündigungen der Golf-Fernmitgliedschaft sind stets gegenüber der Golfagentur zu erklären, die von beiden Parteien unter Befreiung vom Verbot der Doppelvertretung als Empfangsvertreter benannt ist. Die Golfagentur wird eine Kündigung durch den Partner-Golfclub unverzüglich, spätestens innerhalb einer Bearbeitungsfrist von 21 Tagen nach Ablauf der Kündigungsfrist, an den Kunden weiterleiten. Die Beendigung des Vermittlungsvertrages mit der Golfagentur führt stets zur Beendigung der Golf-Fernmitgliedschaft und umgekehrt.

Bei Nichtbezahlung der jährlichen Mitgliedschaftsgebühren, spätestens innerhalb von 30  Tagen ab Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, insbesondere auch infolge mangelnder Deckung des in einer Lastschriftermächtigung genannten Kontos, kann die Golfagentur dem Kunden eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen, nach deren fruchtlosem Ablauf die Golfagentur zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist.

7. Clubwechsel

Die Golfagentur versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu gewährleisten, dass der Kunde für die Dauer seines Vertragsverhältnisses als Fern-Mitglied in dem Golfclub geführt wird, dem er zu Beginn zugewiesen wird. Sollte es jedoch nicht möglich sein, das Vertragsverhältnis aufrecht zu erhalten (beispielsweise durch Kündigung einer Kooperation mit einem Partner-Golfclub, Insolvenz eines Partner-Golfclubs etc.), so obliegt es der Golfagentur, das Mitglied einem anderen Partner-Golfclub zuzuteilen.

8. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mirka Zapel Golfagentur, Mühlenblöcken 31, 21524 Brunstorf, E-Mail: info@burning-balls.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

9. Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung inklusive den Rechten betroffener Personen sowie allgemein zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

10. Salvatorische Klausel

 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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